Bei der Sitzplatz-Unfallversicherung für Ultraleichtflugzeuge erhalten die verletzten Personen, je nach Grad der Verletzung, die für den Sitzplatz vereinbarte Versicherungssumme ganz oder teilweise ausbezahlt (ohne Prüfung der Schuldfrage). Eine Sitzplatz-Unfallversicherung ergänzt die Passagier-Haftpflichtversicherung, ersetzt sie aber nicht.
Wenn Ultraleichtflugzeuge für Schulungsflüge/TypeRating/Einweisungsflüge eingesetzt werden, verlangt das zuständige Regierungspräsidium eine Sitzplatz-Unfallversicherung. Die erforderlichen Versicherungssummen sollten Sie bei Ihrem zuständigen Regierungspräsidium erfragen.
Wir legen jedem Angebot die Versicherungsbedingungen bei. So können Sie in Ruhe nachlesen, was im Detail versichert oder nicht versichert ist. Selbstverständlich gelten die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Wünschen Sie ein Angebot zur Sitzplatz-Unfallversicherung?
|