Mit einer Hangarversicherung versichern wir Ihr Ultraleichtflugzeug, das sich in einem abgeschlossenen Hangar befindet.
Nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen leistet der Versicherer bis zur Höhe der Versicherungssumme Entschädigung für jedes auf das Ultraleichtflugzeug von außen einwirkende Schadenereignis (Versicherungsfall), das einen Total- oder Teilschaden zur Folge hat.
Wir legen jedem Angebot die Versicherungsbedingungen bei. So können Sie in Ruhe nachlesen, was im Detail versichert oder nicht versichert ist. Selbstverständlich gelten die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Preisbeispiel Hangarversicherung
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