Die Fluglehrer-Haftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als berechtigter Fluglehrer und/oder Einweiser. Die Haftpflichtversicherung des Halters für das der Ausbildung/Einweisung dienende Luftfahrzeug geht dieser Versicherung vor.
Haftpflichtansprüche wegen Schäden an dem der Ausbildung/Einweisung dienenden Luftfahrzeugen, einschließlich aller daraus entstehenden Folgeschäden.
Manche Verbände zum Beispiel AOPA und DULV bieten Gruppenversicherungen für Fluglehrer und Einweiser an. Die dort angebotenen Deckungssummen sind jedoch oft viel zu niedrig. Da Sie als Fluglehrer/Einweiser für Personenschäden haften, empfehlen wir mindestens eine Deckungssumme von 1.000.000 EUR.
Wir legen jedem Angebot die Versicherungsbedingungen bei. So können Sie in Ruhe nachlesen, was im Detail versichert oder nicht versichert ist. Selbstverständlich gelten die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.