Kriegs-haftpflicht­versicherung
Motor­flugzeuge

In den Bedingungen der Halter-Haftpflichtversicherung sind Schäden durch Kriegs- oder Terrorrisiken bis zu den Mindest­versicherungssummen versichert, soweit Versicherungspflicht besteht. Wir beraten Sie gerne, ob eine Kriegs-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorflugzeug sinnvoll wäre.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Klausel AVN 48 beschreibt alle ausgeschlossenene Tatbestände

Klausel AVN 52 schließt die ausgeschlossenen Tatbestände aus Klausel AVN 48 wieder ein.

Nicht sicher?

Rufen Sie uns an,
wir beraten Sie gerne.
0761 888662-0

Doch nicht das Richtige gefunden? Haben Sie ein anderes Luftfahrzeug? Benötigen Sie auch noch eine Luftfahrt-Unfallversicherung?

E-Mail

info(at)gutzweiler.de

Wir freuen uns auf Sie!

Persönliche Beratung

Tel: +49 761 888662-0

Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Musterkaufvertrag

Wir erleichtern Ihren Flugzeug(ver)kauf!

AERO Friedrichshafen 2024

WIr besuchen VOM
17. bis 19. April 2024
die AERO. 
Unser Büro ist wie immer für sie da.

Vielleicht trifft man sich ja 
in Friedrichshafen?!

Datenschutz
Wir, Adrian Gutzweiler Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Luftfahrt- und Flugzeugversicherungen (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutz
Wir, Adrian Gutzweiler Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Luftfahrt- und Flugzeugversicherungen (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.