1. Piloten-Unfallversicherung inklusive Flugrisiko

    Top-Deckung

    Die Luftfahrt-Unfallversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Piloten. Viele Piloten sind gegen das Unfallrisiko nur unzureichend oder gar nicht versichert. Flugschüler wissen oft nicht, dass Sie während Ihrer Ausbildung nur mangelhaft versichert sind.

    Was ist versichert?

    Die Versicherung umfasst das Flugrisiko, den Beruf und die Freizeit (24 Stunden). Sie sind also versichert, egal ob Sie PIC, Kopilot oder nur “Fluggast” sind.

    Ihre Vorteile bei der Top-Deckung

    • keine Gesundheitsprüfung
    • Bergungskosten bis 25.000 EUR
    • Sofortleistung bei Schwerverletzung 10.000 EUR
    • Kosmetische Operationen 15.000 EUR
    • verbesserte Gliedertaxe (höherer Entschädigungsgrad der Gliedmaßen)
    • weltweiter Versicherungsschutz
    • Kunstflugrisiko, Streckenflüge und Wettbewerbsflüge kostenfrei mitversichert
    • und vieles mehr…

    Wer kann sich versichern?

    • Privatpiloten und Sportpiloten (von Motorflugzeugen, Motorseglern, Segelflugzeugen, Tragschraubern, Ballonen, Hubschraubern)
    • Flugschüler
    • Fluglehrer

    Wer kann sich nicht versichern?

    • Piloten von professionellen Airlines (das private Flugrisiko wäre jedoch versichert)
    • Fallschirmspringer
    • Piloten von Gleitschirmen und Hängegleiter

     

    Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?
    Jeder Pilot sollte seinen individuellen Versicherungsbedarf abwägen. Ein Faustformel für den Fall derVollinvalidität (z.B. Querschnittslähmung) geht mindestens vom Dreißigfachen des Jahreseinkommens als Versicherungssumme aus. Beispiel: Ein Familienvater mit einem Jahres-Nettoeinkommen von 40.000 EUR würde einen Kapitalbedarf von ca. 1.200.000 EUR benötigen, wenn er durch einen Absturz eine Vollinvalidität erleidet. (40.000 EUR mal 30 jahre)
    Was ist Progression?
    Wenn eine Progression vereinbart wurde, wird bei höheren Invaliditätsgraden höher entschädigt. Der Pilot bekommt also beispielsweise bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 80 Prozent nicht nur 80 Prozent der vereinbarten Invaliditätsleistung, sondern (je nach Vereinbarung) 225 bis 500 Prozent. Diese Modelle sind durchaus sinnvoll – ihnen liegt der Gedanke zu Grunde, dass bei höheren Invaliditätsgraden der Kapitalbedarf überproportional steigt.