Kriegs-Kaskoversicherung Motorflugzeuge
In den Luftfahrt-Kaskoversicherungsbedingungen sind Schäden, die mit
- Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen oder anderen feindseligen Handlungen
- Aufstand, Revolution, Rebellion
- Streik, Aussperrung, Aufruhr
- inneren Unruhen, Arbeitsunruhen
- Terror- oder Sabotageakten
- Flugzeugentführung
- Beschlagnahme
- sonstigen Verfügungen von hoher Hand zusammenhängen
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Durch eine spezielle Zusatzversicherung können solche Schäden versichert werden.