Die Haftpflichtversicherung für Startwinden versichert die gesetzliche Haftpflicht für Personenschäden und Sachschäden aus dem Gebrauch von stationären und/oder mobilen Startwinden mit Fahrzeugen, die nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig und nur für den Verkehr innerhalb des Vereinsgeländes bzw. Landeplatzgeländes vorgesehen sind.
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