Die Haftpflichtversicherung für Flugleiter und Startleiter versichert die gesetzliche Haftpflicht des jeweils diensttuenden Flugleiters oder Startleiters auf dem vom Verein gehaltenen und benutzten Fluggelände, soweit er aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Nicht gedeckt ist die Haftpflicht des Landesbeauftragten für Luftaufsicht.
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