Die Einweiser-Haftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als berechtigter Einweiser. Die erforderliche Ausbildungstätigkeit, unter der Aufsicht eines hierfür amtlich anerkannten Fluglehrers zur Erlangung der Lehrberechtigung, ist mitversichert. Die Haftpflichtversicherung des Halters für das der Einweisung dienende uftfahrzeug geht vor.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an dem zur Ausbildung dienenden Luftfahrzeugen, einschließlich Sachfolgeschäden.
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