Die Haftpflichtversicherung für das Betanken von Luftfahrzeugen versichert die gesetzliche Haftpflicht für Personenschäden und Sachschäden aus dem Vorhandensein oder Gebrauch von Tankanlagen für Luftfahrzeug-Treibstoffe sowie aus allen Tätigkeiten, die mit dem Betanken und Enttanken von Luftfahrzeugen zusammenhängen.
Nicht versichert ist das Risiko als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von ewässerschädlichen Stoffen (Anlagenrisiko).
Wünschen Sie ein Angebot zur Haftpflicht Betankungsrisiko?
|