Da es sich nach §3 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste um eine Plichtversicherung handelt, müssen alle Dienstleister auf Flughäfen (Bodenabfertigungsdienste) eine Luftfahrtbetriebs-Haftpflichtversicherung BADV abschließen.
Administrative Abfertigung am Boden, Überwachung, Fluggastabfertigung, Gepäckabfertigung, Frachtabfertigung, Postabfertigung, Vorfelddienste, Reinigungsdienste, Flugzeugservice, Betankungsdienste, Stationswartungsdienste, Flugbetriebsdienste, Besatzungsdienste, Transportdienste am Boden, Bordverpflegungsdienste
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn Sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet sind und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Wünschen Sie ein Angebot zur Haftpflichtversicherung für BADV Dienstleister?
|